Bringen Sie die Versichertenkarte (Chipkarte) bitte bei jedem Besuch mit, auch dann, wenn ein anderer Arzt Ihnen einen Überweisungsschein ausgestellt hat.
Falls in dringenden Fällen die Karte einmal nicht vorliegen sollte, bitte diese sofort nachreichen. Ohne Versichertenkarte darf z.b. ein Kassenrezept nicht ausgestellt werden. Rezepte werden nur nach einer Untersuchung oder nach sorgfältiger Prüfung durch den Arzt ausgestellt. Bitte bei Wiederholungsrezepten und Überweisungen telefonische Bestellung am Vortag. Wiederholungsrezepte werden höchstens 2 mal ohne erneute Vorstellung beim Arzt ausgestellt. Die Hausbesuche werden nach der Sprechstunde ausgeführt. Denken Sie bitte bei nächtlichen Hausbesuchen daran, die Haus- oder Gartenbeleuchtung einzuschalten, damit ich Sie schneller finde. |
||